Jugendarbeit

►Der Jugendarbeit wird von Anfang an ein hoher Stellenwert beigemessen. Zweck des Vereins ist lt.§ 2 e) der Satzung auch die Förderung der Jugendarbeit. Um die Vertretung dieser Interessen auch im Vorstandsgremium sicherzustellen, ist der Jugendwart lt. Satzung ebenfalls Mitglied der Vorstandschaft.

►Auch in unserem Verein zeigt sich, wie wichtig die Jugendarbeit zur Sicherung der Existenz und dem Fortbestand eines Vereines ist. Viele unserer Mitglieder und Helfer bei unseren Fischerfesten sind entweder ehemalige oder noch aktive Jugendmitglieder des Vereins, ohne die eine solche Veranstaltung gar nicht mehr durchführbar wäre.

►Aber auch die von der Gemeinde geförderte Jugendarbeit dient nicht nur dem Eigennutz des Vereins, sondern ermöglicht den heranwachsenden Jugendlichen frühzeitig Erfahrungen im Umgang in Gruppen zu sammeln.